AGB
- Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen – in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung – gelten für sämtliche Angebote und Vertragsverhältnisse über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen der Himex – Die Hilfsmittelexperten GmbH (im folgenden Himex). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Himex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Diese Bedingungen finden nur Verwendung gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen des
öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Himex sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, sämtliche Bestellungen sowie
Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden, insbesondere hinsichtlich bestimmter Eigenschaften, bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Himex.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich
schriftlich vereinbart worden sind. Die in der Warenbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen von Himex, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit/werbende Anpreisungen) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder verändernden Beschreibungen des Liefergegenstandes.
(3) Die Angestellten von Himex sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Auf das Schriftformerfordernis kann nicht durch mündliche Absprache wirksam verzichtet werden.
- Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich Himex an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise für den dort angegebenen Zeitraum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung genannten bzw. die im Mietvertrag niedergelegten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager 48308 Senden einschließlich handelsüblicher Verpackung. Wird im Falle des Kaufs die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort versandt, so werden die dadurch entstehenden
Kosten für den Transport sowie die Transportversicherung zusätzlich berechnet.
- Gefahrübergang/Versand beim Kauf
(1) Beim Kauf der Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Im Falle der Versendung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlassen hat.
(2) Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl seitens
Himex nach billigem Ermessen.
(3) Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Dieses gilt auch, wenn der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert wird. Dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
- Eigentumsverhältnis bei Vermietung, Pflichten des Kunden, Instandhaltung
(1) Himex ist Eigentümerin der vermieteten Medizinprodukte. Sie ist jederzeit berechtigt, die medizintechnischen Geräte zu
besichtigen und auf ihren Zustand zu überprüfen.
(2) Die Kosten der Instandhaltung im Rahmen der gebräuchlichen Abnutzung trägt Himex.
(3) Der Kunde darf die Medizinprodukte weder verkaufen, verpfänden, verschenken, noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde ist lediglich zur Weitervermietung im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes befugt. Das gemietete Produkt ist von Rechten Dritter freizuhalten. Von Ansprüchen Dritter auf das Medizinprodukt, Entwendung, Beschädigung und Verlust ist Himex unverzüglich zu benachrichtigen. Änderungen, zusätzliche Ein- und Umbauten sowie Beschriftungen der Medizinprodukte sind nicht zulässig. Ebenso ist es untersagt, das Medizinprodukt zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden.
(4) Während sich die medizinischen Hilfsmittel im unmittelbaren Besitz des Kunden befinden, obliegt es diesem auf deren Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft sowie auf die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen des Medizinproduktegesetzes zu achten. Diese Verpflichtung hat er im Rahmen der Weitervermietung dem Dritten während seiner Nutzung aufzuerlegen. Weicht der Zustand von den Qualitätsanforderungen des Medizinproduktegesetzes ab oder liegen technische oder hygienische Mängel vor, hat der Kunde Himex sofort und ohne schuldhaftes Zögern zu informieren, damit von dort die Reparatur veranlasst und durchgeführt werden kann.
- Eigentumsvorbehalt bei Kauf
(1) Im Fall des Kaufs bleibt der Liefergegenstand Eigentum von Himex bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
(2) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Himex ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Himex in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der Himex so abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(3) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der aufgrund dieses Eigentumsvorbehalts abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Himex weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Himex berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Himex nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Abnehmer verlangen. Der Kunde hat in diesem Fall Himex die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Er hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Himex unverzüglich zu benachrichtigen.
(5) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die Himex zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird sie auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Dem Kunden steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(6) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Himex auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung seitens Himex, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
- Selbstbelieferungsvorbehalt und Beschaffungsrisiko
Himex übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen
Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Verantwortlichkeit von Himex für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Himex wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht sodann ausüben; Himex wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung erstatten.
- Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Himex 20 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Die Gewährung von Skonto erfolgt nur in individuell vereinbarten Fällen. Es ist nur der Warenwert ohne Fracht skontierfähig. Himex ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Himex berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Himex über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Übergabe eines Schecks oder Wechsels gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. Wechsel eingelöst wird.
(3) Gerät der Kunde in Verzug, so ist Himex berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Himex ist zulässig.
(4) Wenn Himex Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere er einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn Himex andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist sie berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Himex ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
- Liefer- und Leistungszeit, Verzug, Haftung für Verzugsschäden
(1) Liefertermine oder -fristen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen individuellen Vereinbarung. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen von Himex, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z.B. werbende Anpreisungen) keine verbindlichen Zusagen für Liefertermine und -fristen.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Himex die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Umweltkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Himex auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Himex, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Himex von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(4) Sofern Himex die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet,
hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung, allerdings insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit, in diesem Fall ist der Ersatzanspruch jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und bei Vorsatz. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(5) Himex ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Himex setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist Himex berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen.
- Rechte des Kunden bei Unmöglichkeit, Haftung
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Es sei denn, die Unmöglichkeit beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit, in diesem Fall ist der Ersatzanspruch jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und bei Vorsatz.
- Rechte des Kunden wegen Mängel, Haftung
(1) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Im Fall der Miete hat Himex dafür Sorge zu tragen, dass die vermieteten Produkte bei Abgabe an den Kunden einsatzbereit
und betriebssicher sind sowie den Sicherheitsbestimmungen des Medizinproduktegesetzes entsprechen.
(2)Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde es nicht widerlegt, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat.
(3) Der Kunde muss Himex Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Insoweit trifft ihn nach der Anlieferung die Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung und Überprüfung der Ware. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle eines Mangels, wird der Kunde auf Kosten von Himex entweder das mangelhafte Produkt zur Reparatur und
anschließender Rücksendung an Himex schicken oder dieses bereithalten, damit ein Service-Techniker die erforderliche
Reparatur vornehmen kann. Es steht Himex frei, eine mangelfreie Ersatzsache zu liefern. (Nachbesserung).
(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Die Haftung ist in allen Fällen der Fahrlässigkeit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verhalten bzw. Vorsatz, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
(7) Die Verjährungsfrist in Gewährleistungsfällen im Fall des Kaufs beträgt ein Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Haftung des Kunden im Fall der Vermietung
(1) Entstehen an den vermieteten medizinischen Hilfsmitteln Schäden und Verschlechterungen, die über die Veränderungen und Verschlechterung, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hinausgehen bzw. kommt es zum Verlust oder Untergang der geliehenen Sache, so hat der Kunde die daraus Himex entstehenden Schäden zu ersetzen.
Der Kunde haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und auch leichter Fahrlässigkeit. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, dass der in den Vertrag einbezogene Dritte das gemietete Produkt beschädigt hat. Insoweit hat er seine eigenen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Dritten geltend zu machen. Dieses kann er Himex nicht entgegen halten.
- Haftung Himex
(1) Himex haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Transport, Montage, Inbetriebnahme und/oder im Fall des Kaufs mangelnde oder mangelhafte Wartung durch den Kunden entstanden sind.
(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche, die auf Arglist und Vorsatz beruhen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen nicht der Haftungsbeschränkung.
(3) Soweit die Haftung seitens Himex ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Himex und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Lüdinghausen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Regelungen.